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Auf unserer Website finden Sie alle Informationen rund um den ESF im Land Bremen.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist ein Förderfonds der EU. Die EU-Mitgliedsstaaten nutzen den ESF zur Förderung der Bildung, Beschäftigung sowie des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts in der Union. Der ESF ist das bedeutendste arbeitsmarktpolitische Instrument der EU und zugleich wichtiger Eckpfeiler der Europäischen Beschäftigungsstrategie.
Für einen siebenjährigen Förderzeitraum (2014 bis 2020) erhält das Land Bremen insgesamt etwa 76 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), das sind jährlich über 10 Millionen Euro. Mit diesen Fördermitteln sollen Arbeit, Bildung und Teilhabe von Menschen unterstützt werden, die es schwer haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder innerhalb ihres Jobs aufzusteigen. Hier finden Sie mehr Informationen zur Konzeption der Arbeitsmarktpolitik des Landes Bremen. Konkrete Beispiele liefert die Broschüre "Gesichter eines Förderprogramms" (pdf, 3.6 MB).
22.02.2021 -
Die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. bietet im Rahmen Ihrer Kursreihe „Zu Hause gesund – Digitale Gesundheitsangebote“ kostenfreie digitale Gesundheitsangebot für alle SGB II- und SGB III-Beziehende an. Am 24. Februar 2021 startet eine Sonderreihe zu dem Thema: „Ressourcen Tankstelle – Gestärkt durch die Krise“.
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15.02.2021 -
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 09.02.2021 entschieden, den Landesmindestlohn auf zwölf Euro je Stunde anzuheben. Wir weisen Sie hiermit daraufhin, dass der erhöhte Mindestlohn ab 01.04.2021 für alle Beschäftigten von Zuwendungsempfangenden gilt.
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04.02.2021 -
Sie finden auf der Website des ESF im Land Bremen, unter der Rubrik Publizität zwei neue Filme zu den arbeitsmarktpolitischen Projekten für Alleinerziehende JobKick PLUS und VIA.
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26.01.2021 -
Die "Dreiundzwanzigste Coronaverordnung vom 15. Dezember 2020“ ist mit der anliegenden "Vierten Verordnung zur Änderung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 15.01.2021" geändert worden. Bitte beachten Sie die Regelungen in Artikel 1 zu § 1 „Abstandsgebot“ für den Unterricht an sonstigen Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung unter dem folgenden Link:
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05.01.2021 -
Die Antragsbearbeitung wird zukünftig nicht mehr zentral bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa erfolgen, sondern dezentral umgesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
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ESF Struktur im Land Bremen sowie Kontaktinformationen weiter
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