Vorschriften
Im BAP - Informationsblatt - Information und Kommunikation für ESF-kofinanzierte Vorhaben (pdf, 843 KB) werden alle Verpflichtungen zur Information und Kommunikation, die im Zusammenhang mit ESF-geförderten Vorhaben ordnungsgemäß umgesetzt werden müssen, ausführlich erläutert. Es enthält neben den verbindlichen Vorgaben auch Empfehlungen, Unterstützungsangebote, Mustertexte, Downloads und Kontaktadressen.
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Für die die Publizitätsarbeit gelten folgende Vorschriften:
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates in der jeweils gültigen Fassung
Die Angaben zu Pulizität befinden sich hier im Anhang XII Nr. 2.2 - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission vom 28. Juli 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einzelheiten betreffend die Übertragung und Verwaltung von Programmbeiträgen, die Berichterstattung über Finanzinstrumente, die technischen Merkmale der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Vorhaben und das System zur Aufzeichnung und Speicherung von Daten in der jeweils gültigen Fassung. Die Angaben zur Publizität befinden sich hier in Artikel 4 und Anhang II.