Bitte beachten Sie die beigefügte Aktualisierung Nr. 3 der Informationen der ESF-Verwaltungsbehörde für das Land Bremen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass für alle Auszahlanträge, die Abrechnungszeiträume ab März 2020 beinhalten, ab sofort die Anlage „Corona-Eigenerklärung“ erforderlich ist. Wir bitten um Ihr Verständnis. Wir werden uns in der nächsten Woche mit weiteren Details zum Umgang mit anstehenden Auszahlanträgen melden.
In Zweifelsfragen wenden Sie sich gern an die für Sie zuständige Projektbegleitung – bevorzugt per E-Mail, da auch die telefonische Erreichbarkeit unserer Kolleg*innen aufgrund zunehmender Inanspruchnahme von Homeoffice in den kommenden Wochen eingeschränkt sein wird.