Der Begünstigte hat die Aufgabe für die Dauer der Maßnahme ein Plakat (Mindestgröße A 3) mit Informationen zur Maßnahme und mit Hinweis auf die Förderung durch den ESF im Rahmen der Förderprogramme des Landes Bremen an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbare Stelle (etwa im Eingangsbereich eines Gebäudes) anzubringen.
Die ESF-Verwaltungsbehörde des ESF im Land Bremen stellt Ihnen passend zu ihre Maßnahme Plakate in digitaler Form zur Verfügung.
Sie müssen sich passend zu ihrem Vorhaben das Plakat/die Plakate innerhalb dieser zip-Datei (zip, 17.2 MB) und aus den Kategorien "Beschäftigung", "Ausbildung", "Beratung", "Qualifizierung", "Chancengleichheit" aussuchen. Bitte tragen Sie ihren Projekttitel und eine Projektbeschreibung ein, bevor Sie das Poster ausdrucken und nutzen.
Der Begünstigte hat die Aufgabe, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Beratenden der Maßnahme und das eingesetzte ESF-finanzierte Personal über die Förderung durch das Land Bremen aus Mitteln des ESF unterrichtet werden.
Dafür können der ESF-Folder (pdf, 897.3 KB), vor allem geeignet für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Beratende einer Maßnahme und die ESF-Broschüre (pdf, 890.9 KB), vor allem für das ESF-finanzierte Personal geeignet, genutzt werden.
Für eine Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vorhabens können Sie die bereitgestellt PowerPoint-Präsentation (potx, 516.9 KB) nutzen.
Weiterhin kann die Bürgerinfo zum jährlichen Durchführungsbericht (pdf, 1 MB) genutzt werden und die BAP-Broschüre (pdf, 3.6 MB) mit Projektbeispielen zum ESF.
Auf der Website der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland finden Sie weitere Schulungsmaterialien, die Sie für ihre Begünstigten einsetzen können.
Alle o.g. Publikationen können Sie bei der ESF-Verwaltungsbehörde bestellen. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular (docx, 159.9 KB) per E-Mail zu:
Die Verteilung der ESF Give Aways für die Bremerhavener Träger erfolgt direkt über das Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik. Sofern Sie für Ihre Öffentlichkeitsarbeit ESF Give Aways benötigen, senden Sie uns das ausgefüllte Formular (docx, 159.9 KB) per E-Mail zu:
Das zentrale und allgegenwärtige Symbol der Europäischen Union ist das EU-Emblem. Von ihm leitet sich auch die Kennung für den ESF ab. Das Emblem ist die visuelle Konstante bei allen Aktivitäten der ESF-Öffentlichkeitsarbeit. Folglich als ESF-Logo betitelt.
Nutzen Sie die bereitgestellten Logos, so vermeiden Sie Fehler bei der Darstellung. Es wird dringend davon abgeraten, das ESF-Logo nachzubauen oder von Webseiten Dritter herunterzuladen.
ESF Logo und Stempel als Download:
ESF Logo Farbe (zip, 266.5 KB)
ESF Logo negativ und schwarz weiß (zip, 627.8 KB)
ESF Logo Englisch Farbe (zip, 271.3 KB)
ESF Logo English negativ und schwarz weiß (zip, 630.2 KB)
ESF Stempel Farbe (zip, 541.5 KB)
ESF Stempel negativ und schwarz weiß (zip, 2.1 MB)
ESF Stempel Englisch Farbe (zip, 570.7 KB)
ESF Stempel Englisch negativ und schwarz weiß (zip, 305.3 KB)]
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetblattform des Publications Office der Europäischen Union.
Das ESF-Logo besteht aus der europäischen Fahne, die die Form eines blauen Rechtecks besitzt, auf dem zwölf gold-gelbe Sterne im Kreis angeordnet sind. Diese versinnbildlichen Solidarität, Gleichberechtigung und Harmonie zwischen den europäischen Völkern. Es besteht kein Zusammenhang zwischen der Anzahl der Sterne und der aktuellen Zahl der EU-Mitgliedsländer.
Bei Werbeartikeln in kleinen Formaten (zum Beispiel maßnahmebezogene Visitenkarten etwa im Format 85 x 55 mm) kann auf die Fondskennung verzichtet werden.
Die in Verbindung mit dem ESF-Logo zu verwendenden Schriftarten sind ebenfalls vorgegeben.
Weitere Informationen zum ESF-Logo finden Sie im Informationsblatt - Information und Kommunikation für ESF-kofinanzierte Vorhaben (pdf, 856.8 KB).
Bezieht sich die Informations- oder Kommunikationsmaßnahme auf Maßnahmen unter Beteiligung mehrerer Europäischer Struktur- und Investitionsfonds, soll der Zusatz „ESI-Fonds“ (zip, 197.3 KB) verwendet werden.
Das Logo der fördernden Behörde darf – auch im Zusammenhang mit dem Förderhinweis – nur unverändert abgebildet werden. Das betrifft unter anderen Farben, Schrift und Proportionen.
Die Verwendung der Landesbehördenlogos zu jeglichen kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet.
Das Logo der senatorischen Behörde SWAE (zip, 1.6 MB) zum Herunterladen.
Der Hinweis auf die Förderung durch die jeweilige senatorische Behörde aus Mitteln des ESF muss bei allen öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen (zum Beispiel Pressemitteilungen, Publikationen, Veranstaltungshinweise und -dokumente, Websites) gut sichtbar angebracht sein. Mit dem Förderhinweis soll erreicht werden, dass die Öffentlichkeit die Förderung der Aktivitäten und die Rolle von EU und Land stärker wahrnimmt.
Im Förderhinweis ist jeweils die senatorische Behörde anzugeben. Sie können zwischen einer Lang- und einer Kurzform wählen:
Wird Ihre Maßnahme nicht mit Landesmitteln gefördert, verwenden Sie folgende Förderhinweise:
Ausnahme für kleine Werbeartikel: Bei kleinen Werbeartikeln (zum Beispiel maßnahmebezogene Visitenkarten) kann der Förderhinweis entfallen. In diesen Fällen ist die Verwendung des Logos der fördernden Landesbehörde - unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen - möglich, jedoch nicht verpflichtend.
Für eine Kurzbeschreibung des ESF empfehlen wir die folgenden Textmodule:
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung. Er fördert die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, unterstützt die Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen und bei der beruflichen Bildung und Qualifizierung.
Das Bremer Operationelle Programm (OP) legt für die Umsetzung der ESF-Strategie im Bundesland Bremen die Zielvorgaben, Rahmenbedingungen und Eckpunkte fest. In der Förderperiode 2014 bis 2020 erfolgt eine stärkere Konzentration auf Armutsbekämpfung und eine stärkere sozialräumliche Ausrichtung insbesondere in der Beschäftigungsförderung. Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Landes Bremen sind im Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm (BAP) zusammengeführt. Das BAP bündelt die Mittel des ESF der Jahre 2014 – 2020 und die geplanten Landesmittel.
Hauptziel ist die Mobilisierung des Arbeitsmarktpotenzials
Die ESF-Förderung im Rahmen der drei beschriebenen Handlungsfelder erfolgt unter Berücksichtigung von drei Querschnittszielen:
Für größere Veranstaltungen wie Messen oder Festivals können ESF-Begünstige den ESF-Messestand im Ganzen oder einzelne Roll-Up Banner ausleihen.
Die Roll-Up Banner können für Bremen bestellt werden bei:
Die Roll-Up Banner können für Bremerhaven bestellt werden bei:
Hier (pdf, 395.1 KB) können Sie sich die Anleitung zum Aufbau herunterladen.
Beachten Sie bei Ihren Informations- und Kommunikationsmaßnahmen die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung und eine die Chancengleichheit fördernde Ansprache.
[H3Informationswege, Informationsmaterialien:]