Die Abkürzung ESF steht für Europäischer Sozialfonds. Der ESF ist einer der sogenannten Strukturfonds der EU, also der Europäischen Union.
Strukturfonds ist ein Oberbegriff für verschiedene Programme zur Abschwächung des wirtschaftlichen und sozialen Gefälles zwischen hoch entwickelten und benachteiligten Regionen beziehungsweise zwischen den Lebensbedingungen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen innerhalb der Europäischen Union.
Das Wichtigste zu der EU-Kohäsions- und Strukturpolitik in aller Kürze in diesem Film und dieser Broschüre (pdf, 3.7 MB).
Deutschland erhält von der EU knapp 30 Milliarden Euro, verteilt auf sieben Jahre. Dieses Geld steht für eine Vielzahl von Erfolgsgeschichten, die ohne diese Förderung nicht möglich wären. Ein Teil dieses Geldes fließt unter anderem nach Bremen und in folgende Fonds:
Es sind dies der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) , der Europäische Sozialfonds (ESF) sowie der Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Für das Land Bremen ist das Referat 34 der Abteilung 3 - Häfen und Logistik - des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen für den EMFF zuständig.
Eine Übersicht aller im Land Bremen durchgeführten EU-Programme erhalten Sie auf der Website der Abteilung für Europa und Entwicklungszusammenarbeit.
In den EU-Ländern werden verschiedene Projekte angeboten, um diese Ziele zu erreichen. Die Finanzierung der Angebote teilen sich das jeweilige Land und der ESF. Das nennt man Kofinanzierung.
Die Regional- und Strukturpolitik der EU ist der Bereich, für den die EU das meiste Geld ausgibt. In Deutschland erhalten Bund und Länder in der Förderperiode 2014 bis 2020 rund 7,5 Milliarden Euro aus dem ESF. Davon gehen 76,161 Millionen Euro nach Bremen und Bremerhaven.
Der ESF fördert Angebote im Land Bremen, die Arbeitslose und Beschäftigte unterstützen und Armut bekämpfen:
Im Fokus der ESF-Förderung stehen arbeitsmarktferne und armutsgefährdete Personengruppen, wie:
Die Europäische Kommission fordert für den Einsatz der ESF-Fördermittel in der Förderperiode 2014 bis 2020 eine stärkere Ergebnis- und Leistungsorientierung. Zugleich soll mehr Transparenz über den Einsatz der Fördermittel hergestellt werden. Hierzu hat die Europäische Kommission in den Verordnungen die rechtlichen Grundlagen unter anderem für Berichtspflichten geschaffen.
Für die Bürgerinnen und Bürger bietet die „Bürgerinformation“ einen komprimierten Überblick über die Zielerreichung in der laufenden Förderperiode. Die Bürgerinformation 2018 gibt es hier zum Download.
Bürgerinformation zum Durchführungsbericht 2018 (pdf, 998.6 KB)