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EU-Allgemein

Ziel 1

Konvergenz

Innerhalb des Ziels "Konvergenz" sollen die Mitgliedstaaten und Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand durch Verbesserung der Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung gefördert werden. Ziel ist die Steigerung und qualitative Verbesserung der Investitionen in physische und Humanressourcen, die Entwicklung der Innovation und der Wissensgesellschaft, die Förderung der Fähigkeit zur Anpassung an den Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft, den Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie eine effiziente Verwaltung.

81,54 % der Mittel bzw. ca. 251 Mrd. € sind für Mitgliedstaaten und Regionen mit Entwicklungsrückstand vorgesehen.

Unter das Ziel "Konvergenz" fallen dabei einerseits Regionen, deren Pro-Kopf-BIP weniger als 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt. Auch sind jene Regionen förderfähig, die vom statistischen Effekt infolge des beitrittsbedingten Rückgangs des Gemeinschaftsdurchschnitts betroffen sind.

(Quelle: Europäisches Parlament)

Mit Ausnahme der westdeutschen Region Lüneburg liegen die Konvergenzregionen alle in Ostdeutschland.

Eine Karte mit den Deutschen Ziel 1-Fördergebieten finden sie nachfolgend:
Karte der Ziel 1-Fördergebiete in Deutschland (pdf, 105.1 KB)



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